Berufskraftfahrer-Ausbildung

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Mit dem Inkrafttreten des EU-Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes reicht es nicht mehr aus, den Führerschein durch eine Ausbildung zu erwerben, um allein gewerblich tätig zu werden. Dies gilt für alle Mitarbeiter, die

  • den Bus-Führerschein ab dem 10. Sept. 2008 sowie
  • den LKW-Führerschein ab 10. Sept. 2009 erwerben.

Diese Mitarbeiter müssen eine Zusatzqualifikation durchlaufen und Prüfung (IHK) absolvieren, um den Beruf ausüben zu können.

Hierzu bieten wir 2 Seminare an:

  • „Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr und Personenverkehr“
    (6 Wochen, 187 Std., Teilnahme vorgeschrieben)
  • Termine siehe PROFI- Trucker (für LKW)
    Termine für BUS: laufender Einstieg
Gefördert durch die Agentur für Arbeit/ Bildungs- Gutschein
  • Abendkurs „Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr“ (ca. 5,5 Monate/ 3 Abende pro Woche, 187 Std., Teilnahme vorgeschrieben)

Zusätzlich müssen nach dem neuen Gesetz alle Fahrzeugführer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr an Fortbildungen teilnehmen, auch wenn sie vor den entsprechenden Terminen ihren Führerschein erworben haben.

Fortbildungen (Bildungsgutschein, gefördert d.d. Arbeitsagentur)

Es gilt die Regelung:
5 Tage Fortbildung in 5 Jahren zu absolvieren 
Hierzu bieten wir verschiedene Seminare an:

  • 1-Tages-Seminar (ECO- Training) Modul 1
    Termin: sa. 01.04.2023
    Gefördert durch die Agentur für Arbeit

  • 1- Tages- Seminar  (Sozialvorschriften) Modul 2
    Termin; Sa. 11.03.2023
    Gefördert durch die Agentur für Arbeit

  • 1- Tages- Seminar  (Sicherheits-Technik) Modul 3
    Termin: Sa. 18.03.2023

    Gefördert durch die Agentur für Arbeit

  • 1- Tages- Seminar (Kundenorientierung) Modul 4
    Termin: Sa. 25.03.2023

    Gefördert durch die Agentur für Arbeit

  • 1- Tages- Seminar   (Ladungssicherung) Modul 5
    Termin:
     Sa. 04. März 2023
  • Gefördert durch die Agentur für Arbeit

 Wochenseminar Modul 1 bis 5:

Termin bitte erfragen




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Wir sind zertifizierter Partner der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Die Kosten für eine Ausbildung übernimmt die Agentur für Arbeit/ Jobcenter durch einen Bildungsgutschein.

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