mit dem Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1/C/CE/D allein, ist es seit dem 10.09.2009 (Inkrafttreten des neuen EU-Berufskraftfahrer-Gesetzes) nicht mehr möglich, gewerblich als Kraftfahrer tätig zu sein.
Das bedeutet, dass jeder, der seine Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchte, eine sog. „Beschleunigte Grundqualifikation / Güterverkehr“ oder
„Beschleunigte Grundqualifikation / Personenverkehr“ mit abschließender Prüfung vor der Handelskammer nachweisen muss.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit-Ausbildung 5,1 Wochen und gliedert sich in Theorieteile, z.B. Sozialvorschriften/ Arbeitszeitgesetz, Straßenverkehrsrecht, Kundenorientierung, Ladungssicherung, Gesundheit/ Ernährung/ Stressbewältigung, Verhalten in Notsituationen, Kriminalität/ Schleuserproblematik und vieles mehr, sowie Anteile in der Praxis (13,3 Stunden à 45 Min.), z.B. ökonomische Fahrweise.
Mit der Ausbildung können Sie sofort starten. Der Unterricht kann in Teil- oder Vollzeit besucht werden.
Alle die Ihren LKW Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben und als Berufskraftfahrer arbeiten wollen, benötigen nicht wie oben beschrieben die Beschleunigte Grundqualifikation, sondern nur die 5 Module.
Lasse Sie sich gerne im Büro oder telefonisch beraten!
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